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   StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68   

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https://dejure.org/1955,1355
StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68 (https://dejure.org/1955,1355)
StGH Hessen, Entscheidung vom 24.06.1955 - P.St. 68 (https://dejure.org/1955,1355)
StGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 1955 - P.St. 68 (https://dejure.org/1955,1355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ESVGH 11/II, 11 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Hessen, 14.04.1950 - P.St. 41

    Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68
    1) Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass mit einer aus § 45 Abs. 2 StGHG abgeleiteten Klage auch Grundrechtsverletzungen, die sich auf Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm stützen, geltend gemacht werden können (vgl. P.St. 41, 62, 73 und 107).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs setzt die Zulässigkeit des Anschlusses an ein schwebendes verfassungsgerichtliches Verfahren keine Übereinstimmung der Antragstellung voraus (vgl. P.St. 41, 54, 62).

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68
    In dem Rechtsstreit, der zu der Entscheidung BGHZ 13, 378 geführt hat, ist festgestellt worden, dass der gemeine Wert zwischen dem 1.1.1935 und dem 17.10.1936 als dem Stichtag für den Preisstop praktisch keiner Veränderung unterlag.
  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

    Auszug aus StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68
    Die außerordentlichen Zerstörungen im letzten Krieg zwingen zu einer den heutigen Anforderungen entsprechenden Neuerschließung der Bebaubarkeit der betroffenen Gebiete (vgl. BGHZ 15, 268 ff).
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68
    Diese Zuständigkeit kann sich aber nicht auf Entscheidungen über verfassungsrechtliche Vorfragen erstrecken, deren Lösung eine der Voraussetzungen der Transformierung ist (vgl. BVerfGE 2, 105), mithin nicht auf die im streit befindliche Normenprüfung, die vielmehr dem Staatsgerichtshof verbleibt.
  • StGH Hessen, 07.11.1958 - P.St. 225

    Auslegungsgrundlage; Ausschließlichkeit; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte;

    Diesen Standpunkt hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24.6.1955 (P.St. 68 - Staats-Anzeiger 55, 827 unter II 2) für das Hess. Aufbaugesetz eingenommen.

    Dies ist eine verfassungskonforme Auslegung der Hess. RAO; ein Gesetz ist nicht für nichtig zu erklären, wenn es im Einklang mit der Verfassung ausgelegt werden kann (vgl. BVerfGE 2, 266, 282; Bayer. VerfGHof a.a.O.; Hess. StGH Urt. v. 24.6.1955 a.a.O. unter IV a.E.).

  • StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1914

    Antragsbefugnis; Antragsfrist; automatisiert; Betroffenheit; Datenabgleich;

    a) Die gegenwärtige Selbstbetroffenheit des Antragstellers gehört ebenso wie der Umstand, dass der Antragsteller durch das von ihm angegriffene Gesetz unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen sein muss, zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen, die zunächst das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze entwickelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 -, BVerfGE 1, 97 [101]) und die der Staatsgerichtshof im Anschluss daran für die Grundrechtsklage gegen Gesetze in Hessen übernommen hat (vgl. StGH, Urteil vom 24.06.1955 - P.St. 68 -, StAnz. 1955, S. 827 [828]).
  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Nr. 7 unter VI a; P. St. 68 = …
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